IMPRESSUM

ALLGEMEINES

  • Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen LEADMARK, nachfolgend als LM abgekürzt. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam soweit sie von LM schriftlich bestätigt werden.

  • LM führt den Auftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird damit nicht begründet.

  • Die vereinbarten Dienstleistungen erbringt LM selbst bzw. durch angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt das jeweilige Angebot mit dem Auftraggeber.

  • Die mit dem Auftraggeber vereinbarten Termine für Beratung, Training oder Coaching werden von LM eingehalten. Bei Ausfall des Trainers, Coaches oder Beraters informiert LM den Auftragsgeber entsprechend. LM stellt, soweit möglich, einen entsprechenden Ersatz zur Verfügung oder stimmt alternativ eine Verschiebung des Termins mit dem Auftraggeber ab.

PREISE

  • Die jeweils gültigen Preise sind Netto-Festpreise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert ausgewiesen.

  • Reise-, Hotel-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer von Trainingsmaßnahmen sind nicht in den Preisen enthalten. Sie werden vom Auftraggeber getragen.

  • Reise-, Hotel und Verpflegungskosten des Trainers, Coaches, Beraters werden gesondert in Rechnung gestellt sofern sie vom Auftraggeber nicht direkt übernommen werden.

  • Die Reisekosten betragen 0,50 € pro gefahrenen Kilometer. Gerechnet wird vom Wohnort des Trainers. Die Übernachtungskosten werden gemäß Hotelrechnung in Rechnung gestellt.

ZAHLUNG

Nach dem ersten Trainingstag ist die Zahlung der Gesamtinvestition aller Gruppen ohne Abzug fällig. Für die Überweisung ist das in der Rechnung angegebene Konto gültig. Die Bezahlung muss auf jeden Fall kostenfrei auf das angegebene Konto erfolgen.

VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTEN

  • Urheberrechtlich geschützt sind alle von LM bereitgestellten Materialien (Merkkarten, Arbeitsblätter, Video- und Audiodateien, Übungen und sonstige Trainingsinhalte und -abläufe). Alle LM Unterlagen werden den Teilnehmern ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden damit nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind ohne schriftliche Zustimmung von LM nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach dem Training / Workshop / Coaching zu vervielfältigen, weiterzugeben oder in Entwicklungsmaßnahmen zu verwenden, die nicht von LM durchgeführt werden.

  • Im Rahmen von Trainings / Workshops / Coachings bekannt gewordene Daten von Teilnehmern werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich internen Zwecken.

  • LM verpflichtet sich, die im Zusammenhang von Trainingsmaßnahmen mit Teilnehmern bekannt gewordenen Informationen absolut vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes zu behandeln.

VERSCHIEBUNG UND STORNIERUNG VON TERMINEN

  • Sollte der Vertragspartner der LM nach dem Projektstart den Wunsch äußern, die Trainingstermine innerhalb des Kalenderjahres zu verschieben, so muss dieser Wunsch 30 Tage vor dem Trainingsstart schriftlich geäußert werden. Sollte es der LM möglich sein, so wird diesem Wunsch entsprochen, wenn alle oben genannten Punkte beachtet wurden. Als genaue Definition des Projektstartes gilt folgendes: Das Projekt gilt mit der Durchführung eines Briefing-Gespräches, eines schriftlichen Praxis-Interviews mit den Teilnehmern oder auch der Durchführung des ersten Trainingstages als gestartet. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden oder sich der Verschiebewunsch als nicht realisierbar erweisen, verpflichtet sich der Vertragspartner die unter § 5 vereinbare Stornogebühr zu entrichten.

  • Unabhängig vom Grund der Stornierung der Trainingsmaßnahme und unter Berücksichtigung der ersparten Kosten für die LM setzen sich folgende Stornierungsgebühren zusammen, die mit dem Tag der Stornierung fällig sind:

    a) bei einer Stornierung bis spätestens 45 Werktage vor dem Projektstart 40% der stornierten Auftragssumme

    b) bei einer Stornierung bis spätestens 30 Werktage vor dem Projektstart 60% der stornierten Auftragssumme

    c) bei einer Stornierung < 30 Werktage bis zum Projektstart 80% der stornierten Auftragssumme

    d) bei einer Stornierung nach Projektstart 100% der stornierten Auftragssumme.

  • Alle Stornierungen müssen schriftlich bei LM eingehen.

  • Sollte eine schriftliche Stornierung nicht rechtzeitig vor Beginn eines jeden Trainingstages bei der LM eingehen und der jeweilige Trainer entsprechend angereist sein, steht der LM der vollständige Ersatz der entstandenen Kosten zu.

QUALITÄTSSICHERUNG DER TRAININGSMASSNAHMEN

Die beauftrage Trainingsmaßnahme wird im Sinne der Qualitätsgrundsätze der LEADMARK durchgeführt. Ein Training von LM ist geprägt von praxisnahen Beispielen und orientiert sich an den Bedürfnissen der Teilnehmer. Die Ziele einer jeweiligen Trainingsmaßmaßnahme werden individuell mit dem Vertragspartner abgesprochen. Die Unternehmensberatung LEADMARK setzt ausschließlich Trainer ein, die mit dem hohen Trainingsstand der Unternehmensberatung LEADMARK vertraut sind.

SCHADENSERSATZ

Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort des Beklagten.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, sollen die übrigen Bedingungen und Regeln trotzdem ihre Gültigkeit bewahren. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt alsdann die gesetzliche Regelung. Sollte eine gesetzliche Regelung nicht bestehen, sind die Parteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.